Datenschutzerklärung

 

Speicherung von Daten:

Mit der Beitrittserklärung zum Judo Club Beckum nimmt der Verein personenbezogene Daten sowie die Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in einem EDV-System für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Dabei wird jedem Vereinsmitglied eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Sportbetrieb der Fachverbände.Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a)   i. V. m. Artikel 7 DSGVO. Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzuges an die Sparkasse Beckum-Wadersloh weitergeleitet.

 

 

Weitergabe der Daten an die Verbände:

Als Mitglied des Nordrhein-Westfälischen Judoverbandes (NWJV) sowie über dem NWJV mit dem DJB (Deutscher Judobund) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Vorname, Name, Alter, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Telefon, E-Mail-Adresse, Staatsangehörigkeit, Paß-Nr., Vereinseintritt, Prüfungen, Wettkampflizenznummer, Wettkampfergebnisse und Lehrgänge. Der Verein ist außerdem Mitglied im LSB (Landessportbund NRW), KSB (Kreissportbund), SSV Beckum (Stadtsportverband). Aufgrund einer jährlichen Bestandserhebung wird die Anzahl der Mitglieder, nach Geschlecht und Jahrgängen getrennt, an diese Verbände sowie an die Stadt Beckum übermittelt. Für besondere Anlässe (z.B. Sportlerehrung) erhält die Stadt Beckum auch Name und Adresse des Mitglieds sowie evtl. Tel-Nr. und E-Mail-Adresse. Ferner übermittelt der Verein an das NWDK (Nordrhein-Westfälisches Dan-Kollegium) zwecks Prüfungen, Meisterschaften und Lehrgänge Name, Geburtsdatum, Paß-Nr., Graduierung, Vereinszugehörigkeit.

 

 

Pressearbeit:

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten sowie Fotos und Videos im Internet, sozialen Netzwerken, in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien sowie am „Schwarzen Brett“ oder im Schaukasten erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Vereins veröffentlicht.

 

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, vor allem Turniere und deren Ergebnisse sowie Feiern, am Aushangkasten des Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

 

Austritt aus dem Verein:

Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.

 

Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.

 

Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

 

Dem Mitglied stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

 

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die  Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

 

Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme